Approbation als Arzt oder Ärztin beantragen
Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Berufserlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die höherwertige Berufszulassung dar.
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist zuständig, wenn Sie Ihr Studium in Sachsen-Anhalt absolviert haben.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 514-3268(akademisch)
Telefon Festnetz: +49 345 514-3045(nichtakademisch)
Fax: +49 345 514-3279
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Bescheinigung
- Erklärung zur Straffreiheit
Beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe können Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen anfordern.
Formulare
Voraussetzungen
- Sie benötigen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
- oder nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Ausland,
- einen gleichwertigen Ausbildungsstand
- die persönliche Eignung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihr Antrag und Ihre Unterlagen angekommen sind. Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 3 Monate.
Kosten
EUR 120 bis 265.
Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.
Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.: Gebühr ab 150.0 EUR bis 250.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie bereits einen Berufsabschluss als Ärztin oder Arzt im Ausland erworben haben, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des Bundes.
Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of Good Standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ausgestellt.Die Bescheinigung erhalten Sie, wenn Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Sachsen-Anhalt tätig waren.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 02.01.2024
Stichwörter
Berufserlaubnis für Gesundheitsberufe