Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeu-gen nach Verlust beantragen
Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines zulassungsfreien Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Beschreibung
Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier.
Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis beantragen. Bei Diebstahl ist zudem unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.
In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.
Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.
Zuständigkeit
Fahrzeugbehörde in Ihrem Wohnort oder Ort, in dem Ihr Fahrzeug gemeldet ist
Ansprechpartner
SG Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Merseburg, Freiligrathstraße
Bus: Merseburg, Freiligrathstraße
Merseburg, Haekelstraße
Bus: Merseburg, Haekelstraße
Merseburg, Haekelstraße
Straßenbahn: Merseburg, Haekelstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1454
06217 Merseburg
Öffnungszeiten
Hinweis: Die Zulassungsstelle des Landkreises Saalekreis ist am Mittwoch, dem 14. Februar 2024 geschlossen. Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr Mi: 09:00 – 12:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung:  Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste. Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich. Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.
Kontakt
Formulare
SEPA Formular KfZ-Steuer
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KFZ Zulassung online
Kfz-Zulassung Terminreservierung
Stichwörter
Auto, abmelden, ummelden, KFZ, Zulassung, Führerschein
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- bei Verlust:
- Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung oder Verlustanzeige der Polizei
- Ausweisdokument der/s Verursachenden
- evtl. eine Bestätigung des Fahrzeughalters
- bei Verlust durch Vereine/Unternehmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vereinsregisterauszug
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- ggf. Gutachten nach § 21 StVZO
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugdokuments
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
- Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
- Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
- Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.
Bearbeitungsdauer
Je nach Aufkommen in Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde unterschiedlich: Bitte erkundigen Sie sich vor Ort.
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen m Straßenverkehr Tarifstelle 225 Ausfertigung, Ersatz oder Änderung der nationalen oder internationalen Fahrzeugpapiere oder -bescheinigungen we-gen Änderung persönlicher oder technischer Daten oder Un-brauchbarkeit oder Verlust einschließlich Erteilung einer Betriebs-erlaubnis sowie Fahrzeugidentitätsprüfung in anderen als in den nach Nummern 221 und 227 erfassten Fällen. Diese Gebühr erhöht sich bei der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I um 0,90 Euro. 10,20€: Gebühr 10.2 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument bzw. die Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.02.2023
Stichwörter
Verlust der Betriebserlaubnis, Zulassungsfreie Fahrzeuge, Betriebserlaubnis, Diebstahl der Betriebserlaubnis, Verlustanzeige, Ersatz nach Verlustanzeige