Einwohnerantrag Feststellung

    Einwohnerantrag stellen

    Sie wollen in Ihrer Gemeinde, Verbandsgemeinde bzw. in Ihrem Landkreis mitbestimmen und Einfluss nehmen? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

    Beschreibung

    Ein Einwohnerantrag ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern einer Gemeinde, einer Verbandsgemeinde bzw. eines Landkreises bestimmte Angelegenheiten im Gemeinderat, im Verbandsgemeinderat bzw. im Kreistag behandeln zu lassen.
    Einwohneranträge dürfen nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde, der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises zum Gegenstand haben.

    Zuständigkeit

    örtliche Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, örtliche Verbandsgemeindeverwaltung, örtliche Kreisverwaltung

    Ansprechpartner

    Haupt- und Personalamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 61

    39590 Tangermünde

    Leitweg-ID: 15090550-0000-62

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
      Linie:
      • Bus: Tangermünde, Gymnasium

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1153

    39590 Tangermünde

    Leitweg-ID: 15090550-0000-62

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039322 2573

    Telefon Festnetz: 039322 930

    E-Mail: Stadt@tangermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Stendal - Büro des Landrates

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor
    • Haltestelle: Tangermünder Tor
      Linie:
      • Bus: Tangermünder Tor

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Fax: +49 3931 212183

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-8001

    E-Mail: buero.landrat@landkreis-stendal.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Einwohnerinnen und Einwohner müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben, um einen Einwohnerantrag zu stellen.

    Der Einwohnerantrag muss ein bestimmtes Begehren mit einer Begründung enthalten. Dieses Begehren darf innerhalb des letzten Jahres nicht Inhalt eines Einwohnerantrags gewesen sein.

    Außerdem sollen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Einwohnerantrag muss schriftlich mit einer Begründung und mit den zu seiner Unterstützung erforderlichen Unterschriften gestellt werden.

    Fristen

    Richtet sich der Einwohnerantrag gegen einen Beschluss des Gemeinderates, des Verbandsgemeinderates bzw. des Kreistages oder eines beschließenden Ausschusses, muss er innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Ist der Einwohnerantrag zulässig, hat ihn der Gemeinderat, der Verbandsgemeinderat bzw. der Kreistag innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages zu beraten.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Möglichkeit der Interessendurchsetzung auf kommunaler Ebene:

    Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Sie ist an keine bestimmte Rechtsform gebunden. Ziel einer Bürgerinitiative ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung, auf staatliche Einrichtungen, Parteien oder andere Gruppierungen zu nehmen.

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, in wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises direkt selbst zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderats-, Verbandsgemeinderats- bzw. Kreistagsbeschlusses.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt am 12.02.2020

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Stichwörter

    Bürgerantrag, kommunale Selbstverwaltung, Bürgerbeteiligung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English