Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen

    Wollen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug einen Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr mitführen, brauchen Sie dafür eine Zulassung.

    Beschreibung

    Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

    • Firmen,
    • Behörden oder
    • Vereine.

    Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

    • nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt,
      • in Form von Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe oder
      • als fahrbare Baubuden gebraucht werden.

    Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

    • Arbeitsmaschinen,
    • Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
    • Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
    • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
    • Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

    Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    SG Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Weißenfelser Straße 46 a-c

    06217 Merseburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Merseburg, Haekelstraße
      Linie:
      • Bus: Merseburg, Haekelstraße
    • Haltestelle: Merseburg, Freiligrathstraße
      Linie:
      • Bus: Merseburg, Freiligrathstraße
    • Haltestelle: Merseburg, Haekelstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Merseburg, Haekelstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1454

    06217 Merseburg

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Die Zulassungsstelle des Landkreises Saalekreis ist am Mittwoch, dem 14. Februar 2024 geschlossen. Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 / 13:00 - 18:00 Uhr Mi: 09:00 - 12:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung: Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorherigerOnline-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste. Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich. Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 40-1831

    Fax: 03461 40-1848

    E-Mail: strassenverkehrsamt@saalekreis.de

    Internet

    Formulare

    Kfz-Zulassung Terminreservierung
    SEPA Formular KfZ-Steuer
    Kfz-Zulassung online für Fahrzeughändler
    KFZ Zulassung online

    Stichwörter

    Auto, abmelden, ummelden, KFZ, Zulassung, Führerschein

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für Privatpersonen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • für juristische Personen/Unternehmen:
      • Handelsregisterauszug oder
      • Gewerbeanmeldung oder
      • Vereinsregisterauszug
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
    • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
    • Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
    • Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
    • elektronische Versicherungsbestätigung

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
    • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      • Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
      • Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen:

    • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen.
    • Vereinbaren Sie, falls möglich, einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
    • Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
    • Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
      • Ihr persönliches Kennzeichen,
      • die abgestempelten Kennzeichenschilder und
      • Ihre Zulassungsdokumente.
    • Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

    Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.

    Kosten

    Es fallen Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 26.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English