Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen
Wollen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug einen Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr mitführen, brauchen Sie dafür eine Zulassung.
Beschreibung
Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine.
Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie
- nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt,
- in Form von Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe oder
- als fahrbare Baubuden gebraucht werden.
Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:
- Arbeitsmaschinen,
- Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
- Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
- einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
- Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.
Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung
Beschreibung
Kfz-Zulassung
Für die Erledigung von Zulassungsangelegenheiten vereinbaren Sie einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr ( nur Standort Haldensleben ) Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr ( nur Standort Oschersleben ) Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 11:30 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-3677
Fax: +49 3904 7240-3670
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Formulare
Vollmacht zur Zulassung / Außerbetriebsetzung
erforderliche Unterlagen
- für Privatpersonen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- für juristische Personen/Unternehmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
- Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
- Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
- Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
- elektronische Versicherungsbestätigung
Formulare
Formulare: erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
- Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen:
- Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen.
- Vereinbaren Sie, falls möglich, einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
- Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
- Ihr persönliches Kennzeichen,
- die abgestempelten Kennzeichenschilder und
- Ihre Zulassungsdokumente.
- Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.
Kosten
Es fallen Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 26.08.2019