Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen

    Wollen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug einen Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr mitführen, brauchen Sie dafür eine Zulassung.

    Beschreibung

    Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

    • Firmen,
    • Behörden oder
    • Vereine.

    Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

    • nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt,
      • in Form von Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe oder
      • als fahrbare Baubuden gebraucht werden.

    Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

    • Arbeitsmaschinen,
    • Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
    • Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
    • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
    • Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

    Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung

    Beschreibung

    Kfz-Zulassung

    Für die Erledigung von Zulassungsangelegenheiten vereinbaren Sie einen Online-Termin. Für den jeweils aktuellen Tag werden ab 7:00 Uhr zusätzliche Termine, entsprechend der Kapazitäten, freigeschaltet.

    Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-3677

    Fax: +49 3904 7240-3670

    E-Mail: strassenverkehr@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Frau Stephanie Schröder (Sachgebietsleiterin)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Formulare

    Vollmacht zur Zulassung / Außerbetriebsetzung

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • für Privatpersonen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • für juristische Personen/Unternehmen:
      • Handelsregisterauszug oder
      • Gewerbeanmeldung oder
      • Vereinsregisterauszug
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
    • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
    • Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
    • Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
    • elektronische Versicherungsbestätigung

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
    • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      • Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
      • Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen:

    • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen.
    • Vereinbaren Sie, falls möglich, einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
    • Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
    • Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
      • Ihr persönliches Kennzeichen,
      • die abgestempelten Kennzeichenschilder und
      • Ihre Zulassungsdokumente.
    • Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

    Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.

    Kosten

    Es fallen Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 26.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English