Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1153
39590 Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
Linie:- Bus: Tangermünde, Gymnasium
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
Linie:- Bus: Tangermünde, Gymnasium
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: geschlossen Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pieper
Telefon Festnetz: 039322 932-81
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015