Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Thälmann-Straße 10

    39606 Osterburg (Altmark)

    Hausanschrift

    Kleiner Markt 7

    39606 Osterburg (Altmark)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03937 492-831

    Telefon Festnetz: 03937 492-830

    E-Mail: einwohnermeldeamt@osterburg.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE83 8105 0555 3030 0020 38

    BIC: NOLADE21SDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE63 1203 0000 0000 7650 08

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB - Deutsche Kreditbank Berlin

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE94 2586 3489 4520 2672 00

    BIC: GENODEF1WOT

    Bankinstitut: VR PLUS Altmark-Wendland eG

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English