Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Nienburg (Saale) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06429 Nienburg (Saale)

    Parkplätze

    • Parkplatz: "Parken im Park" in der Johannistraße
      Anzahl: 18  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Johannnistraße hinzter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Nähe Marktplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nienburg (Saale), Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Calbe (Saale) - Nienburg (Saale) - Bernburg (Saale)
    • Haltestelle: Nienburg (Saale), Markt
      Linie:
      • Bus: 503

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr (jeden ersten Samstag im Monat)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034721 309-118

    Telefon Festnetz: 034721 309-117

    Fax: 034721 309-110

    E-Mail: info@stadt-nienburg-saale.de

    Kontaktperson

    • Herr Martin Heppe

      Telefon Festnetz: 117

      Telefon Festnetz: 034721 309-117

    • Frau Margit Bosannek

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Nienburg (Saale)

    Empfänger: Stadt Nienburg (Saale)

    IBAN: DE26 8005 5500 0200 0080 48

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English