Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Hettstedt - SB Personenstands- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1-3

    06333 Hettstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathausstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe für 1 Stunde)
      Anzahl: 7  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Mühlgartenstraße
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kreuzung Elisenhöhe/Hohe Straße
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hettstedt, Busbahnhof (Vöhringer Platz)
      Linie:
      • Bus: Bitte informieren Sie sich über www.vgs-suedharzlinie.de

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1251

    06323 Hettstedt

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 8:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 13:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03476 801-127

    Fax: 03476 801165

    E-Mail: meldeamt@hettstedt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English