Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Arnstein - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Eislebener Chaussee 2

    06456 Quenstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 14  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Quenstedt
      Linie:
      • Bus: 405, 409, 421

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03473 9622-165

    Fax: 03473 9622-28

    E-Mail: post@arnstein-harz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English