Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wethautal - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Stößen
Linie:- Bus: Rathaus Stößen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Stößen
Linie:- Bus: Rathaus Stößen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus Stößen
Linie:- Bus: Rathaus Stößen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Corseburger Weg 11
06721 Osterfeld
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Stößen 06667 Stößen, Naumburger Str. 33 (Rathaus Stößen) Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bürgerbüro Osterfeld: 06721 Osterfeld, Markt 24 (Rathaus Osterfeld) Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgerbüro Mertendorf: 06618 Mertendorf, Ursula-Vehrigs-Platz 1 (neues Feuerwehrgerätehaus) jeden 1. Samstag im Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015