Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Westliche Börde Einwohnermeldeamt Gröningen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Nadine Schauer (Personalratsvorsitzende)
Hausanschrift
Fax: +49 39403 158299
Telefon Festnetz: +49 39403 158211
E-Mail: n.schauer@westlicheboerde.de
Maria Behrens (Einwohnermelde- und Standesamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39403 158213
Fax: +49 39403 158299
E-Mail: m.jung@westlicheboerde.de
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015