Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Einfache Melderegisterauskunft beantragen

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Stadt Südliches Anhalt - Einwohnermeldeamt

    Beschreibung

    Folgende Anliegen können Sie am

    Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr sowie
    Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.30 Uhr

    im Bürgerbüro in der Außenstelle Gröbzig (Marktplatz 1) erledigen:

    Einwohnermeldewesen
    An-, Ab- und Ummeldungen
    Auskünfte aus dem Melderegister
    Auskunftssperren einrichten

    Passwesen
    Ausstellung von Personalausweisen
    Vorläufige Personalausweise
    Verlusterklärungen
    Einziehung und Vernichtung von Personalausweisen
    Ausstellung von Reisepässen
    Passverluste
    Reisepassänderungen
    Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe
    Vernichtung von Reisepässen
    Führungszeugnisse
    Beglaubigung von Zeugnis-, Urkundenabschriften und Kopien
    Untersuchungsberechtigungsscheine

    Fundamt
    Anzeige von Fundsachen

    Ordnungsamt
    Antrag zur Sondernutzung auf öffentlichem Grund
    Antrag zum Fällen von Bäumen, Sträuchern, Hecken

    Friedhofsverwaltung
    Antrag auf Verlängerung einer Grabstätte
    Antrag auf Einebnung einer Grabstätte

    Steueramt
    Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung
    Einrichtung einer Einzugsermächtigung
    Ausgabe von Formularen für die Steuererklärung

    Entgegennahme von Post an das Verwaltungsamt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    06369 Weißandt-Gölzau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 48  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492
    • Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markplatz 1

    06388 Gröbzig

    Parkplätze

    • Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 48  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492
    • Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
      Linie:
      • Bus: 470, 492, 493

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034978 265-33(OT Weißandt-Gölzau)

    Fax: 034978 265-19(OT Gröbzig)

    Telefon Festnetz: 034978 265-71(OT Gröbzig)

    Fax: 034978 265-55(OT Weißandt-Gölzau)

    E-Mail: info@suedliches-anhalt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Südliches Anhalt

    Empfänger: Stadt Südliches Anhalt

    IBAN: DE93 8005 3722 0302 0030 37

    BIC: NOLADE21BTF

    Weitere Informationen

    Das Einwohnermeldeamt der Hauptstelle im Ortsteil Weißandt-Gölzau sowie die Außenstelle im Ortsteil Gröbzig sind ebenerdig zu erreichen, allerdings befindet sich jeweils am Haupteingang eine Stufe.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
    • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
    • Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerim des Innern Dr. Laier, RL VII2 am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de