Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Mücheln (Geiseltal) - Personenstands- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06249 Mücheln (Geiseltal)

    Parkplätze

    • Parkplatz: "Hinter den Scheunen"
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Parkplatz: "Mühlstraße"
      Anzahl: 25  Gebühren: nein
    • Parkplatz: "Marktplatz"
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Mücheln, Bürgermeister-Fritsch-Straße
      Linie:
      • Bus: 721
    • Haltestelle: Mücheln Bahnhof, Eptinger Rain
      Linie:
      • Regionalbahn: Elster-Geiseltal-Netz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034632 40153

    Fax: 034632 40135

    E-Mail: einwohnermeldeamt@muecheln.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Smartphone Bezahlsysteme, Google Pay, Apple Pay, Girocard

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de