Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Hettstedt - SB Personenstands- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 20 Gebühren: ja - Parkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe für 1 Stunde)
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Mühlgartenstraße
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Parkplatz: Kreuzung Elisenhöhe/Hohe Straße
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hettstedt, Busbahnhof (Vöhringer Platz)
Linie:- Bus: Bitte informieren Sie sich über www.vgs-suedharzlinie.de
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1251
06323 Hettstedt
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 8:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 13:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen