Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Möckern - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 039221 95-120(Möckern)
Telefon Festnetz: 039221 95-205(Loburg (nur Donnerstags))
Telefon Festnetz: 039221 95-123(Möckern)
Fax: 039221 95-230(Loburg)
Telefon Festnetz: 039221 95-207(Küsel (nur Dienstags))
Telefon Festnetz: 039221 95-124(Möckern)
E-Mail: buergerservice@stadt-moeckern.de
Internet
Weitere Informationen
rollstuhlgerecht nur im Rathaus Möckern
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen