Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Sonnabend jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr Sonntag
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3443 370-424
Fax: +49 3443 370-388
Telefon Festnetz: +49 3443 370-370
Telefon Festnetz: +49 3443 370-422
Telefon Festnetz: +49 3443 370-423
E-Mail: einwohneramt@weissenfels.de
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen