Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schulwall 1

    29410 Salzwedel

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3901 65-339

    Telefon Festnetz: +49 3901 65-350

    E-Mail: buergerservice@salzwedel.de

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English