Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen beantragen
Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Zuständigkeit
Meldebehörde
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 11 45
39576 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Stadtmitte
Linie:- Bus: Stadtmitte
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Markt 14/15
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03931 651330
E-Mail: einwohnermeldeamt@stendal.de
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015