Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen beantragen
Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Zuständigkeit
Meldebehörde
Ansprechpartner
Stadt Staßfurt - BürgerService - Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hohenerxlebener Straße
Linie:- Bus: Hohenerxlebener Straße
- Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Bahnhof/Busbahnhof
- Haltestelle: Bernburger Straße
Linie:- Bus: Bernburger Straße
- Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof
Linie:- Bus: Bahnhof/Busbahnhof
- Haltestelle: Schulstraße
Linie:- Bus: Schulstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr (nur Stadtinformation und Einwohner- und Meldewesen)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03925 981-471
Telefon Festnetz: 03925 981-194
Telefon Festnetz: 03925 981-478
Telefon Festnetz: 03925 981-193
E-Mail: buergerservice@stassfurt.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Abram
Telefon Festnetz: 03925 981-193
E-Mail: buergerservice@stassfurt.de
Frau Susanne Bigesse
Telefon Festnetz: 03925 981-471
E-Mail: buergerservice@stassfurt.de
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015