Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen beantragen
Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Zuständigkeit
Meldebehörde
Ansprechpartner
Stadt Hettstedt - SB Personenstands- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 20 Gebühren: ja - Parkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe für 1 Stunde)
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Marktplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Mühlgartenstraße
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Parkplatz: Kreuzung Elisenhöhe/Hohe Straße
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hettstedt, Busbahnhof (Vöhringer Platz)
Linie:- Bus: Bitte informieren Sie sich über www.vgs-suedharzlinie.de
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1251
06323 Hettstedt
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 8:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 13:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015