Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Zuständigkeit
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Staßfurt - BürgerService - Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hohenerxlebener Straße
Linie:- Bus: Hohenerxlebener Straße
- Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Bahnhof/Busbahnhof
- Haltestelle: Bernburger Straße
Linie:- Bus: Bernburger Straße
- Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof
Linie:- Bus: Bahnhof/Busbahnhof
- Haltestelle: Schulstraße
Linie:- Bus: Schulstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr (nur Stadtinformation und Einwohner- und Meldewesen)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03925 981-471
Telefon Festnetz: 03925 981-194
Telefon Festnetz: 03925 981-478
Telefon Festnetz: 03925 981-193
E-Mail: buergerservice@stassfurt.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Abram
Telefon Festnetz: 03925 981-193
E-Mail: buergerservice@stassfurt.de
Frau Susanne Bigesse
Telefon Festnetz: 03925 981-471
E-Mail: buergerservice@stassfurt.de
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015