Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen

    Beschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

    • die Arten der übermittelten Daten
    • als auch ihre Empfänger erhalten.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Möckern - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstr. 14

    39291 Küsel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 1

    39279 Loburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    39291 Möckern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 039221 95-120(Möckern)

    Telefon Festnetz: 039221 95-205(Loburg (nur Donnerstags))

    Telefon Festnetz: 039221 95-123(Möckern)

    Fax: 039221 95-230(Loburg)

    Telefon Festnetz: 039221 95-207(Küsel (nur Dienstags))

    Telefon Festnetz: 039221 95-124(Möckern)

    E-Mail: buergerservice@stadt-moeckern.de

    Internet

    Weitere Informationen

    rollstuhlgerecht nur im Rathaus Möckern

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    formloser Antrag

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de