Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Zuständigkeit
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
Linie:- Bus: 615, 618
- Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
Linie:- Bus: 2, 615, 618
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Irxleben, Hohe Börde
Linie:- Bus: 615, 618
- Haltestelle: Irxleben, Niederndodeleber Str.
Linie:- Bus: 2, 615, 618
Kontakt
Fax: 039204 781-440
E-Mail: buergerbuero@hohe-boerde.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 039204 781133
Fax: 039204 781-440
Frau Lena Grünberg (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 039204 781134
Frau Jacqueline Müller (Sachbearbeiter/in)
Telefon Festnetz: 039207 781135
Internet
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015