Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Zuständigkeit
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
BürgerBüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: * montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. * Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: * Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren * Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung * Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug * Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbn@buergerbuero.magdeburg.de
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 1, 8, 9 und 10
Haltestelle: Kastanienstrasse
Linienbus:
Linie: 52 und 71
Haltestelle: Kastanienstrasse
Linie: 69
Haltestelle: Grünstrasse
BürgerBüro West
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: * montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. * Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: * Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren * Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung * Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug * Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbw@buergerbuero.magdeburg.de
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 4 und 5
Haltestelle: Sternbogen/Bürgerbüro
Linie: 72
Haltestelle: Am Stern bzw. Grenzweg
BürgerBüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: * montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. * Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: * Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren * Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung * Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug * Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbm@buergerbuero.magdeburg.de
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.
Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe
Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.
BürgerBüro Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: * montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. * Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: * Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren * Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung * Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug * Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbs@buergerbuero.magdeburg.de
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 9
Haltestelle: Bördepark Ost
Linienbus:
Linie: 54
Haltestelle: Bördepark Ost
Behördenrufnummer 115 / Backoffice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 391 540-4351
E-Mail: auskunft@ewo.magdeburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015