Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft beantragen

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Thälmann-Straße 10

    39606 Osterburg (Altmark)

    Hausanschrift

    Kleiner Markt 7

    39606 Osterburg (Altmark)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03937 492-831

    Telefon Festnetz: 03937 492-830

    E-Mail: einwohnermeldeamt@osterburg.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE83 8105 0555 3030 0020 38

    BIC: NOLADE21SDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE63 1203 0000 0000 7650 08

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB - Deutsche Kreditbank Berlin

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE94 2586 3489 4520 2672 00

    BIC: GENODEF1WOT

    Bankinstitut: VR PLUS Altmark-Wendland eG

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Meldepflicht, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English