Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Helbra (Hauptstraße) ca. 800m entfernt
Linie:- Bus: 420; 421; 427; 434
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 034772 27231
Telefon Festnetz: 034772 50-162
Telefon Festnetz: 034772 50-161
E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Meldepflicht, Meldeauskunft