Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft beantragen

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Stadt Möckern - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstr. 14

    39291 Küsel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 1

    39279 Loburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    39291 Möckern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 039221 95-120(Möckern)

    Telefon Festnetz: 039221 95-205(Loburg (nur Donnerstags))

    Telefon Festnetz: 039221 95-123(Möckern)

    Fax: 039221 95-230(Loburg)

    Telefon Festnetz: 039221 95-207(Küsel (nur Dienstags))

    Telefon Festnetz: 039221 95-124(Möckern)

    E-Mail: buergerservice@stadt-moeckern.de

    Internet

    Weitere Informationen

    rollstuhlgerecht nur im Rathaus Möckern

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Meldepflicht, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English