Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft beantragen

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wethautal - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Naumburger Straße 33

    06667 Stößen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Stößen
      Linie:
      • Bus: Rathaus Stößen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Ursula-Vehrigs-Platz 1

    06618 Mertendorf

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Stößen
      Linie:
      • Bus: Rathaus Stößen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 24

    06721 Osterfeld

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Stößen
      Linie:
      • Bus: Rathaus Stößen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Corseburger Weg 11

    06721 Osterfeld

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Stößen 06667 Stößen, Naumburger Str. 33 (Rathaus Stößen) Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bürgerbüro Osterfeld: 06721 Osterfeld, Markt 24 (Rathaus Osterfeld) Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgerbüro Mertendorf: 06618 Mertendorf, Ursula-Vehrigs-Platz 1 (neues Feuerwehrgerätehaus) jeden 1. Samstag im Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034422 414-43

    Telefon Festnetz: 034422 414-70

    E-Mail: buergerbuero@vgem-wethautal.de

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Meldepflicht, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English