Fischereischein beantragen
Sie möchten angeln/ fischen gehen? Dann informieren Sie sich hier darüber, was zu beachten ist.
Beschreibung
Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird.
Dabei wird unterschieden in:
- Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie
- Jugend-, Sonder- und Friedfisch-Fischereischeine.
Fischereischeine werden für 1 bis 5 Jahre und auf Lebenszeit erteilt.
Sie benötigen keinen Fischereischein wenn Sie,
- einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen,
- während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen.
Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die Sie bei den ortsansässigen Anglervereinen oder Anglerverbänden und den Berufsfischern/Berufsfischerinnen erwerben können.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige untere Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Beschreibung
Bitte beachten: Die Anschrift "Hospitalstraße 1-2, Stendal" ist lediglich die POST-Adresse!
Der SITZ der Straßenverkehrsbehörde befindet sich im Justizzentrum "Albrecht der Bär", Tauentzienstraße 5.
Der SITZ der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Versammlungsbehörde, der Unteren Waffenbehörde, Schwarzarbeit / Gewerbe, Schornsteinfegerangelegenheiten befindet sich neben dem Johanniter-Krankenhaus in der Wendstraße 30.
Besucher bitte dort melden!
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Tauentzienstraße 5
39576 Stendal
Verkehrsüberwachung, verkehrsrechtliche Anordnungen, gewerblicher Kraftverkehr
Haltestellen
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Stadtseebahnhof
Linie:- Regionalbahn: Stadtseebahnhof
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Finanzamt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Wendstraße 30
39576 Stendal
Untere Jagd- und Fischereibehörde, Untere Waffenbehörde, Versammlungsbehörde, Schornsteinfegerangelegenheiten, Kampfmittelbeseitigung, PsychKG, Schwarzarbeit, Gewerbe
Haltestellen
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Stadtseebahnhof
Linie:- Regionalbahn: Stadtseebahnhof
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Finanzamt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Fax: 03931 60-7830
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 32.03
Telefon Festnetz: 03931 60-7800
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Schornsteinfegerangelegenheiten
Telefon Festnetz: +49 3931 60-8011
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Untere Fischereibehörde
Formulare
Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines oder Jugendfischereischeines im Landkreis Stendal
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Fischerprüfung
erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über bestandene Prüfung
- ggf. Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde
- ggf. der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer
- schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG
- Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. der letzte Fischereischein des Antragstellers
Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen/ Anlagen können Sie unter Ziffer 12 der AB-FischG nachlesen oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.
Voraussetzungen
Fischereischein:
Für den Erwerb eines Fischereischeines müssen Sie die Fischerprüfung erfolgreich bestehen. Dort müssen Sie ausreichende Kenntnisse über folgende Themen vorweisen:
- die Fischarten,
- die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege,
- die Fanggeräte und deren Gebrauch,
- die Behandlung gefangener Fische
- sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz- und Tierseuchenrechts.
Um für die Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie einen 30-stündigen Vorbereitungslehrgang besuchen, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Solche Lehrgänge werden von Anglervereinen und Bildungsträgern angeboten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website https://fischerpruefung.sachsen-anhalt.de.
Jugendfischereischein:
Jugendliche können nur einen Jugendfischereischein erwerben, für den Sie eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben müssen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang.
Friedfischfischereischein:
Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, haben die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben. Hierfür muss eine Friedfischfischerprüfung abgelegt werden.
Sonderfischereischein:
Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
Fristen
Fischerprüfungen finden je Fischereibehörde mindestens 1x jährlich statt. Die Termine werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (untere Fischereibehörden) festgesetzt.
Eine Anmeldung zur Fischerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Die Plätze sind in der Regel begrenzt.
Kosten
Gebühren für die Abnahme von Prüfungen:
Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr - 60,00 Euro
Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 30,00 Euro
Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr - 55,00 Euro
Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 25,00 Euro
Jugendfischerprüfung - 25,00 Euro
Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Jugend- oder Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde - 5,00 Euro
Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen:
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 4 Jahre: 10,00 Euro pro Jahr
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 40,00 Euro
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150,00 Euro
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: 4,00 Euro pro Jahr
Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 4,00 Euro pro Jahr
Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro
Jugendfischereischeine: 4,00 Euro pro Jahr.
Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:
Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr
Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Pflichtlehrgang kann sich mit Hilfe einer Online-Anwendung auf den schriftlichen Teil der Fischerprüfung vorbereitet werden. Die Online-Anwendung ermöglicht mit dem Ablegen einer simulierten Fischerprüfung eine Einschätzung des Standes der erworbenen Kenntnisse. Die Prüfungssimulation umfasst wie die "richtige" Prüfung insgesamt 60 Fragen, die jeweils 15 Fragen aus den Fachgebieten Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Gesetzeskunde beinhalten.
Informationen zum Erwerb der Fischereierlaubnis (Angelkarte), erhalten Sie bei:
- den Landesanglerverbänden sowie
- dem Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forstendes Landes Sachsen-Anhalt am 07.03.2023
Stichwörter
Fischen, Angelerlaubnis, Fischereischein Beantragung, Angelschein, Angeln, Angelgenehmigung