Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Sie möchten angeln/ fischen gehen? Dann informieren Sie sich hier darüber, was zu beachten ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird.

    Dabei wird unterschieden in:

    • Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie
    • Jugend-, Sonder- und Friedfisch-Fischereischeine.

    Fischereischeine werden für 1 bis 5 Jahre und auf Lebenszeit erteilt.

    Sie benötigen keinen Fischereischein wenn Sie,

    • einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen,
    • während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen.

    Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die Sie bei den ortsansässigen Anglervereinen oder Anglerverbänden und den Berufsfischern/Berufsfischerinnen erwerben können.

    Hinweise für Halle (Saale): Fischereischein beantragen

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden. 

    Zuständigkeit

    Bitten wenden Sie sich an die jeweilige untere Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: geschlossen Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211232

    Fax: +49 345 2211238

    Telefon Festnetz: +49 345 2211203

    Kontaktperson

    Formulare

    Jagd und Fisch, Datenschutzhinweis
    Antrag Fischereischein, Jugendfischereischein, Sonderfischereischein, Friedfischfischereischein

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über bestandene Prüfung
    • ggf. Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde
    • ggf. der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer
    • schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG
    • Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
    • ggf. der letzte Fischereischein des Antragstellers

    Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen/ Anlagen können Sie unter Ziffer 12 der AB-FischG nachlesen oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.

    Formulare

    Hinweise für Halle (Saale): Fischereischein beantragen

    Die Antragsstellung kann persönlich, per Formular, aber auch formlos erfolgen. Ebenso ist eine Beantragung durch Dritte, mit Vollmacht, im Einzelfall möglich.

    Voraussetzungen

    Fischereischein:

    Für den Erwerb eines Fischereischeines müssen Sie die Fischerprüfung erfolgreich bestehen. Dort müssen Sie ausreichende Kenntnisse über folgende Themen vorweisen:

    • die Fischarten,
    • die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege,
    • die Fanggeräte und deren Gebrauch,
    • die Behandlung gefangener Fische
    • sowie die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz- und Tierseuchenrechts.

    Um für die Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie einen 30-stündigen Vorbereitungslehrgang besuchen, in dem die für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Solche Lehrgänge werden von Anglervereinen und Bildungsträgern angeboten.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website https://fischerpruefung.sachsen-anhalt.de.

    Jugendfischereischein:

    Jugendliche können nur einen Jugendfischereischein erwerben, für den Sie eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben müssen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang.

    Friedfischfischereischein:

    Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, haben die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben. Hierfür muss eine Friedfischfischerprüfung abgelegt werden. 

    Sonderfischereischein:

    Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

    Fristen

    Fischerprüfungen finden je Fischereibehörde mindestens 1x jährlich statt. Die Termine werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (untere Fischereibehörden) festgesetzt.

    Eine Anmeldung zur Fischerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Die Plätze sind in der Regel begrenzt. 

    Kosten

    Gebühren für die Abnahme von Prüfungen:

        Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr - 60,00 Euro 
        Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 30,00 Euro 
        Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr - 55,00 Euro
        Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - 25,00 Euro
        Jugendfischerprüfung - 25,00 Euro
        Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Jugend- oder Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde - 5,00 Euro

    Gebühren für die Ausstellung von Fischereischeinen:

        Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 -  4 Jahre: 10,00 Euro pro Jahr
        Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre: 40,00 Euro 
        Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit: 150,00 Euro 
        Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr: 4,00 Euro pro Jahr
        Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 4,00 Euro pro Jahr
        Sonderfischereischeine auf Lebenszeit: 65,00 Euro
        Jugendfischereischeine: 4,00 Euro pro Jahr.

    Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:

        Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
        Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr
        Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro

    Hinweise für Halle (Saale): Fischereischein beantragen

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall. Auf Nachfrage wird entsprechende Auskunft erteilt.

    Die Gebühr ist per EC-Karte zu entrichten (keine Barzahlung möglich).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Pflichtlehrgang kann sich mit Hilfe einer Online-Anwendung auf den schriftlichen Teil der Fischerprüfung vorbereitet werden. Die Online-Anwendung ermöglicht mit dem Ablegen einer simulierten Fischerprüfung eine Einschätzung des Standes der erworbenen Kenntnisse. Die Prüfungssimulation umfasst wie die "richtige" Prüfung insgesamt 60 Fragen, die jeweils 15 Fragen aus den Fachgebieten Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Gesetzeskunde beinhalten.

    Informationen zum Erwerb der Fischereierlaubnis (Angelkarte), erhalten Sie bei:

    • den Landesanglerverbänden sowie
    • dem Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forstendes Landes Sachsen-Anhalt am 07.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Fischereischein Beantragung, Angelschein, Angelerlaubnis, Angelgenehmigung, Angeln, Fischen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de