Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel einsehen

    Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Mietspiegel Veröffentlichung

    Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung durch die Vermieterin oder den Vermieter berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist, wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse liegt.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterin oder des Vermieters und der Mieterin oder des Mieters anerkannt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen. 

    Der Mietspiegel weist die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt ortsübliche Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Grundlage sind die Nettokaltmieten, die in den letzten 6 Jahren neu vereinbart, oder geändert wurden. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Gemeinden, Städte oder Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter erstellen gemeinsam Mietspiegel. Eine Interessenvertretung sind beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen. Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine solche Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren zwingend vorgeschrieben.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist in der Regel die Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Abteilung Stadtentwicklung / Freiraumplanung

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Städtebau und Bauordnung > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

      Leitung: Simone Trettin

      Zugeordnete Bereiche:

      Team Stadtentwicklung
      Team Landschaftsplanung
      Team Freiraumplanung

      Aufgaben:

      • Regionalplanung 
      • vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung)
      • Landschafts- und Grünordnungsplanung

      Weiterführende Informationen:

      Adresse

      Hausanschrift

      Neustädter Passage 18

      06122 Halle (Saale)

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Kontakt

      Telefon Festnetz: +49 345 2214151

      Fax: +49 345 2214893

      E-Mail: planen@halle.de

      Version

      Technisch erstellt am 01.03.2018

      Technisch geändert am 29.04.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 31.03.2021

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021

      Technisch geändert am 16.06.2020

      Voraussetzungen

      Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

      Rechtsgrundlage(n)

      Kosten

      Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Sachsen-Anhalt

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 10.11.2023

      Version

      Technisch erstellt am 16.12.2019

      Technisch geändert am 22.03.2024

      Stichwörter

      Neuvertragsmiete, Miete, Mietpreis, ortsübliche Vergleichsmiete, Marktmiete, Wohnungsmiete, Mietspiegel, Wohnung, Mietenspiegel, Wohnraum, Nettokaltmiete, Wohnungssuche, Vergleichsmiete, Wohnungsgröße, Mietpreisbremse, Mieterhöhung, Kappungsgrenze

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 31.03.2021

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 09.07.2021

      Technisch geändert am 16.06.2020