Beratung in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten beantragen
Beschreibung
Denken Sie über eine Trennung oder Scheidung nach, ohne bisher eine Entscheidung getroffen zu haben, können Sie sich an verschiedene Beratungsstellen wenden. Haben Sie sich für eine Trennung oder Scheidung entschieden, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Diese Beratung kann sowohl telefonisch als auch persönlich erfolgen. In der ohnehin schon angespannten, emotionalen Situation wird ein Anwalt dazu beitragen sich auf die juristischen Aspekte einer Scheidung zu beschränken. Ist die Scheidung strittig, hilft ein Anwalt Ihnen eine Möglichkeit zu finden die Scheidung allein oder im Zusammenhang mit den Scheidungsfolgesachen im Scheidungsverbund herbeizuführen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Zerbst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03923 74220
Fax: 03923 7422160
E-Mail: ag-ze@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agzedsgvo.)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Scheidung, Beratung, Schluss, Eheaus, Beendigung einer Ehe, Trennung, Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten