Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.
Beschreibung
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:
- Alter des Kindes
- Entwicklungsstand Ihres Kindes
- Bindungen Ihres Kindes
- Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen
Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht.
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen.
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Zuständigkeit
Jugendamt
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 806-2253
Fax: 03491 806-2290
Telefon Festnetz: 03491 806-2241
Telefon Festnetz: 03491 806-2242
Kontaktperson
Herr Dustin Herzka
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2240
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Elke Trabitzsch
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2241
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Jasmin Gräser
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2244
Frau Sarah Müller
Telefon Festnetz: +49 3491 806-3605
Fax: +49 3491 806-2290
Herr Thomas Merten
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2255
Frau Nicole Hildebrandt
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2242
Frau Sabrina Eißner
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2247
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Michaela-Adriana Scherz
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2249
Frau Doreen Meißner
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2253
Fax: +49 3491 806-2293
Frau Lucie Bormann
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2246
Herr Nico Stein
Frau Susanne Heinrich
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2207
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Jasmin Nitschke
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2251
Fax: +49 3491 806-2290
Frau Anna Knape
Frau Michelle Brauer
Frau Marie-Luise Pliska
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
Voraussetzungen
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
- Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
- Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen.
- Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
Kosten
Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Pflegefamilie, Pflegekind, Unterbringung