Bürgersprechstunde Angebot
Bürgersprechstunde in Anspruch nehmen
Beschreibung
Alle Einwohnerinnen und Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Für Zeitz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Bürgerberatung