Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen
Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen, Verordnungen und gesetzlichvorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.
Beschreibung
Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.
Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.
Hinweise für Halle (Saale): Amtsblatt
Das Amtsblatt ist das periodisch erscheinende Bürgerinformationsmedium der Stadt Halle (Saale) und dient der Erfüllung der gesetzlichen Bekanntmachungspflicht. Es kann auf der städtischen Internetseite heruntergeladen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können es auch per E-Mail abonnieren. Dafür muss eine E-Mail an amtsblatt@halle.de gesendet werden. Sie erhalten dann am Erscheinungstag des Amtsblattes eine E-Mail. Dieses Angebot ist kostenlos.
Das Amtsblatt liegt in gedruckter Form an den Verwaltungsstandorten, in den Quartierbüros und in städtischen Institutionen zur kostenlosen Mitnahme aus. Es erscheint grundsätzlich 14-täglich in einer Auflage von 30 000 Stück.
Das Amtsblatt ist das periodisch erscheinende Bürgerinformationsmedium der Stadt Halle (Saale) und dient der Erfüllung der gesetzlichen Bekanntmachungspflicht. Es kann auf der städtischen Internetseite heruntergeladen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können es auch per E-Mail abonnieren. Dafür muss eine E-Mail an amtsblatt@halle.de gesendet werden. Sie erhalten dann am Erscheinungstag des Amtsblattes eine E-Mail. Dieses Angebot ist kostenlos.
Das Amtsblatt liegt in gedruckter Form an den Verwaltungsstandorten, in den Quartierbüros und in städtischen Institutionen zur kostenlosen Mitnahme aus. Es erscheint grundsätzlich 14-täglich in einer Auflage von 30 000 Stück.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.
Ansprechpartner
Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Aktuelles
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214013
Fax: +49 345 2214027
E-Mail: pressestelle@halle.de
E-Mail: online-redaktion@halle.de
E-Mail: amtsblatt@halle.de
Formulare
Datenschutzhinweis Amtsblatt per E-Mail abonnieren
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
- Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)
Hinweise für Halle (Saale): Amtsblatt
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.04.2024
Stichwörter
Verordnung, Veröffentlichung, Verordnungsblatt, Satzung, Öffentliche Bekanntmachung