Amtsblatt Veröffentlichung

    Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen

    Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen, Verordnungen und gesetzlichvorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.

    Beschreibung

    Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.

    Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

    Hinweise für Halle (Saale): Amtsblatt

    Das Amtsblatt ist das periodisch erscheinende Bürgerinformationsmedium der Stadt Halle (Saale) und dient der Erfüllung der gesetzlichen Bekanntmachungspflicht. Es kann auf der städtischen Internetseite heruntergeladen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können es auch per E-Mail abonnieren. Dafür muss eine E-Mail an amtsblatt@halle.de gesendet werden. Sie erhalten dann am Erscheinungstag des Amtsblattes eine E-Mail. Dieses Angebot ist kostenlos.

    Das Amtsblatt liegt in gedruckter Form an den Verwaltungsstandorten, in den Quartierbüros und in städtischen Institutionen zur kostenlosen Mitnahme aus. Es erscheint grundsätzlich 14-täglich in einer Auflage von 30 000 Stück.

    Das Amtsblatt ist das periodisch erscheinende Bürgerinformationsmedium der Stadt Halle (Saale) und dient der Erfüllung der gesetzlichen Bekanntmachungspflicht. Es kann auf der städtischen Internetseite heruntergeladen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können es auch per E-Mail abonnieren. Dafür muss eine E-Mail an amtsblatt@halle.de gesendet werden. Sie erhalten dann am Erscheinungstag des Amtsblattes eine E-Mail. Dieses Angebot ist kostenlos.

    Das Amtsblatt liegt in gedruckter Form an den Verwaltungsstandorten, in den Quartierbüros und in städtischen Institutionen zur kostenlosen Mitnahme aus. Es erscheint grundsätzlich 14-täglich in einer Auflage von 30 000 Stück.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.

    Ansprechpartner

    Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Aktuelles

    Gehört zu: Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters > Büro des Oberbürgermeisters Aufgaben: Strategisches PR- und Themenmanagement Politische Beratung des OB und der Beigeordneten in PR-Fragen Herausgabe von Pressemitteilungen für den OB und die Beigeordneten Konzeption, Recherche, Redaktion von Reden des Oberbürgermeisters Öffentlichkeitsarbeit zu Schwerpunktthemen Beantwortung und Management von Presseanfragen an die Stadtverwaltung Herausgabe des Amtsblattes Internetauftritt der Stadt Halle (Saale) Intranet der Stadtverwaltung Betreuung der Social-Media-Kanäle der Stadtverwaltung Publikationen, Corporate Design Stadtbildstelle und Bild-Redaktion Leitung: Drago Bock (Pressesprecher)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214013

    Fax: +49 345 2214027

    E-Mail: pressestelle@halle.de

    E-Mail: online-redaktion@halle.de

    E-Mail: amtsblatt@halle.de

    Formulare

    Datenschutzhinweis Amtsblatt per E-Mail abonnieren

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 23.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
    • Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2019

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Verordnung, Veröffentlichung, Verordnungsblatt, Satzung, Öffentliche Bekanntmachung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020