Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Ein Zweitpass ist generell sechs Jahre lang gültig. Falls Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen lassen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Jerichow - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 10

    39319 Jerichow

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Kirche (außer Donnerstags-Markttag)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Jerichow, Kirche
      Linie:
      • Bus: 742

    Öffnungszeiten

    Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 und 13-18 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9-12 und 13-15 Uhr Freitag: 9-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039343 927-18

    Telefon Festnetz: 039343 927-40

    Fax: 039343 927-30

    E-Mail: post@stadt-jerichow.de

    E-Mail: barbara.stoehr@stadt-jerichow.de

    E-Mail: annegret.hupka@stadt-jerichow.de

    Internet

    Formulare

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig

    Information der Meldebehörde

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig

    Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht
    eine wichtige Änderung.
    Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reispass der Eltern ungültig
    und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
    Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
    Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als
    Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
    Das Bundesministerium empfiehlt den von dieser Änderung betroffenen
    Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente
    für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.
    Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe
    und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung


    Jerichow, den 25.04.2012

    Weitere Informationen

    Erdgeschoss ebenerdig

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit: Manche Gemeinden verlangen zwei Fotos. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Fotos mit.
    • schriftliche Begründung für den Antrag
    • Nachweis über das berechtigte Interesse (zum Beispiel schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets)
    • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
      • Ausweis der abholenden Person
      • Vollmacht

    Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden) vorgelegt werden. Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung lediglich ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft (zum Beispiel der Registrierschein des Bundesverwaltungsamts) vorgelegen hatte. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft erkundigen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).

    Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Paßgesetz (PaßG)

    § 15 Passverordnung

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    • für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:
      • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 59,00/81,00
      • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 37,50/59,50
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
    • für einen vorläufigen Reisepass: EUR 26,00
    • für einen Kinderreisepass: EUR 13,00

    Die Gebühren verdoppeln sich,

    • wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • bei Ausstellung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses, eines Kinderreisepasses oder bei Änderung eines Reisepasses durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (zum Beispiel Gemeinde einer Nebenwohnung) auf eigene Veranlassung des Antragstellers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Stichwörter

    Reisepass beantragen, Zweitpass, , Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de