Hausnummer beantragen
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.
Hausnummern (und Straßennamen) dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie
- das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung als allgemeine Ordnungsbehörde
Ansprechpartner
Stadt Annaburg - Ordnung und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Annaburg, Porzellan
Linie:- Bus: 383
- Haltestelle: Prettin, Lindenstraße
Linie:- Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Annaburg, Porzellan
Linie:- Bus: 383
- Haltestelle: Prettin, Lindenstraße
Linie:- Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 15
06923 Annaburg
Öffnungszeiten
Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 035385 702-34(Annaburg)
Fax: 035385 702-21(Annaburg)
Telefon Festnetz: 035386 702-35(Außenstelle Prettin)
Fax: 035386 702-21(Außenstelle Prettin)
E-Mail: Stadt@Annaburg.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Hausnummernvergabe