Hausnummer beantragen
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.
Hausnummern (und Straßennamen) dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie
- das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung als allgemeine Ordnungsbehörde
Ansprechpartner
Stadt Landsberg - Fachbereich - Bürgerservice
Beschreibung
Die Rollstuhlrampe ist über den Hof zu erreichen. Der Bürgerservice ist ebenerdig.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: An der Eiche
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Schneiderplatz
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landsberg (b. Halle/Saale) DB
Linie:- Regionalbahn: Landsberg (b. Halle/Saale) DB
- Haltestelle: Landsberg (Saalekreis), Am Markt
Linie:- Bus: Landsberg (Saalekreis), Am Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die genauen Öffnungszeiten sowie eventuell geltende Einschränkungen entnehmen Sie bitte dem Kontakt zur Verwaltung .
Kontakt
Kontaktperson
Fachbereichsleitung Bürgerservice
SB Brandschutz
SB Gewerbe
SB Ordnung und Sicherheit (Außendienst)
Fax: 034602 24988
Telefon Festnetz: 034602 24994
Telefon Festnetz: 034602 24980
Telefon Festnetz: 034602 24987
E-Mail: ordnungsamt@stadt-landsberg.de
SB Ordnung und Sicherheit (Innendienst)
SB Sondernutzung, Verkehr, Grünflächen
SB Standesamt
Telefon Festnetz: 034602 4004912
Telefon Festnetz: 034602 4004915
Fax: 034602 4004919
E-Mail: standesamt@stadt-landsberg.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Hausnummernvergabe