elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis sperren

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

    Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    06536 Südharz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schloß Roßla
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
      Linie:
      • Bus: 450, 451
    • Haltestelle: Roßla, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    06536 Südharz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schloß Roßla
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
      Linie:
      • Bus: 450, 451
    • Haltestelle: Roßla, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034651 389-326

    Fax: 034651 389-312

    E-Mail: info@rossla.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Stichwörter

    Ausweis-Chip, ePA, Verlust, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, Perso, Sperrung, nPA, PA, Sperrhotline, Einwohnermeldeamt, elektronischer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Perser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de