elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis sperren

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

    Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Stadt Hettstedt - SB Personenstands- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1-3

    06333 Hettstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathausstraße
      Anzahl: 20  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe für 1 Stunde)
      Anzahl: 7  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Mühlgartenstraße
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Kreuzung Elisenhöhe/Hohe Straße
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hettstedt, Busbahnhof (Vöhringer Platz)
      Linie:
      • Bus: Bitte informieren Sie sich über www.vgs-suedharzlinie.de

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1251

    06323 Hettstedt

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 8:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 13:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03476 801-127

    Fax: 03476 801165

    E-Mail: meldeamt@hettstedt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Stichwörter

    Ausweis-Chip, elektronischer Personalausweis, PA, Verlust, Online-Ausweisfunktion, Sperrung, Perser, nPA, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, Sperrhotline, Perso, ePA, Einwohnermeldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English