elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis sperren

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

    Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Stadt Jerichow - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 10

    39319 Jerichow

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Kirche (außer Donnerstags-Markttag)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Jerichow, Kirche
      Linie:
      • Bus: 742

    Öffnungszeiten

    Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 und 13-18 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9-12 und 13-15 Uhr Freitag: 9-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039343 927-18

    Telefon Festnetz: 039343 927-40

    Fax: 039343 927-30

    E-Mail: post@stadt-jerichow.de

    E-Mail: barbara.stoehr@stadt-jerichow.de

    E-Mail: annegret.hupka@stadt-jerichow.de

    Internet

    Formulare

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig

    Information der Meldebehörde

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig

    Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht
    eine wichtige Änderung.
    Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reispass der Eltern ungültig
    und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
    Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
    Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als
    Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
    Das Bundesministerium empfiehlt den von dieser Änderung betroffenen
    Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente
    für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.
    Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe
    und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung


    Jerichow, den 25.04.2012

    Weitere Informationen

    Erdgeschoss ebenerdig

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Stichwörter

    PA, Verlust, nPA, Perser, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, Ausweis-Chip, Sperrung, Online-Ausweisfunktion, ePA, Einwohnermeldeamt, Perso, Sperrhotline, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English