Elektronischer Identitätsnachweis sperren
Beschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.
Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Ansprechpartner
Stadt Jerichow - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: An der Kirche (außer Donnerstags-Markttag)
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Jerichow, Kirche
Linie:- Bus: 742
Öffnungszeiten
Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 und 13-18 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9-12 und 13-15 Uhr Freitag: 9-12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039343 927-18
Telefon Festnetz: 039343 927-40
Fax: 039343 927-30
E-Mail: post@stadt-jerichow.de
E-Mail: barbara.stoehr@stadt-jerichow.de
E-Mail: annegret.hupka@stadt-jerichow.de
Internet
Formulare
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig
Information der Meldebehörde
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht
eine wichtige Änderung.
Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reispass der Eltern ungültig
und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als
Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesministerium empfiehlt den von dieser Änderung betroffenen
Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente
für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.
Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe
und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung
Jerichow, den 25.04.2012
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
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