elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis sperren

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

    Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Stadt Gommern - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz des Friedens 10

    39245 Gommern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Walther-Rathenau-Straße 4

    39245 Gommern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr                                                                                                                                                                                                                                                                                           Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039200 7789-70

    Fax: 039200 7789-78

    E-Mail: kontakt@gommern.de

    Weitere Informationen

    Über den Nebeneingang ist ein barrierefreier Zugang für das Erdgeschoss möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2009

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2010

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Stichwörter

    Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, ePA, elektronischer Personalausweis, Ausweis-Chip, Perser, Perso, Sperrung, Online-Ausweisfunktion, PA, Einwohnermeldeamt, Verlust, nPA, Sperrhotline

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020