elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis sperren

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

    Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Stadt Zerbst/Anhalt - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 12

    39261 Zerbst/Anhalt

    Rathaus

    Behindertenparkplatz: Schloßfreiheit
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schloßfreiheit
    Anzahl: 45
    Gebühren: ja

    Zerbst, Roter Garten

    Bus: 452

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr (Anmeldeschluss: 17.30 Uhr) Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr (Anmeldeschluss: 16.30 Uhr) Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03923 754-181

    Telefon Festnetz: 03923 754-180

    Telefon Festnetz: 03923 754-191

    Fax: 03923 754-190

    E-Mail: info@stadt-zerbst.de

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang über den Innenhof erreichbar

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2010 (von: Lück Clemens)

    Technisch geändert am 28.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, elektronischer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Verlust, Perser, ePA, Perso, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, nPA, Sperrhotline, PA, Ausweis-Chip, Sperrung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)