Elektronischer Identitätsnachweis sperren
Beschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.
Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Ansprechpartner
Gemeinde Osternienburger Land - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Osternienburg: Parkplatz vor und hinter dem Gemeindehaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Osternienburg, Denkmal
Bus: 471, 474
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Osternienburg: Parkplatz vor und hinter dem Gemeindehaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Osternienburg, Denkmal
Bus: 471, 474
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Osternienburg: Parkplatz vor und hinter dem Gemeindehaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Osternienburg, Denkmal
Bus: 471, 474
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Außenstelle Wulfen: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat: 13:00 - 17:00 Uhr Außenstelle Kleinpaschleben: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat: 13:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034979 30916(Außenstelle Wulfen)
Telefon Festnetz: 034973 282-52(Gemeindeverwaltung Osternienburg)
Fax: 034973 282-40(Gemeindeverwaltung Osternienburg)
Telefon Festnetz: 034973 282-12(Gemeindeverwaltung Osternienburg)
Telefon Festnetz: 034979 30120(Außenstelle Kleinpaschleben)
E-Mail: info@osternienburgerland.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, elektronischer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Verlust, Perser, ePA, Perso, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, nPA, Sperrhotline, PA, Ausweis-Chip, Sperrung