elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis sperren

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

    Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Stadt Klötze - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    38486 Klötze

    Behindertenparkplatz: Rathaushof
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Mittelstraße
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaushof
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Klötze, ZOB

    Bus: 300, 301, 400


    Rufbus, Klötze, Am Rathaus

    Bus: 107, 301, 302, 702

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwochs: geschlossen Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03909 403-137

    Telefon Festnetz: 03909 403-131

    Fax: 03909 403-200

    E-Mail: info@stadt-kloetze.de

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2010 (von: Lück Clemens)

    Technisch geändert am 28.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, elektronischer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Verlust, Perser, ePA, Perso, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, nPA, Sperrhotline, PA, Ausweis-Chip, Sperrung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)