Elektronischer Identitätsnachweis sperren
Beschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.
Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Ansprechpartner
Stadt Arendsee (Altmark) - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Friedensstraße (teilweise Parkscheibe)
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Markt 3
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Arendsee (Altmark), Friedensstraße
Linie:- Bus: 200, 210
Postfachadresse
Postfach 1150
39616 Arendsee (Altmark)
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Ausweis-Chip, ePA, Verlust, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, Perso, Sperrung, nPA, PA, Sperrhotline, Einwohnermeldeamt, elektronischer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Perser