Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins benötigen Sie Ersatz. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Kreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.
Diese "Karteikartenabschrift" fordert die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Amts wegen bei der ausstellenden Behörde an.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Finanzamt
- Haltestelle: Am Stadtsee
Linie:- Bus: Am Stadtsee
- Haltestelle: Stadtseebahnhof
Linie:- Regionalbahn: Stadtseebahnhof
- Haltestelle: Finanzamt
Linie:- Bus: Finanzamt
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 32.04
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7826
Fahrerlaubniswesen
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7815
Stichwörter
Straßenverkehrsamt
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr 10.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Karteikartenabschrift, Führerschein Karteikartenabschrift beantragen, Anforderung