Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins benötigen Sie Ersatz. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Kreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.
Diese "Karteikartenabschrift" fordert die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Amts wegen bei der ausstellenden Behörde an.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
SG Fahrerlaubniswesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1454
06217 Merseburg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Merseburg, Freiligrathstraße
Linie:- Bus: Merseburg, Freiligrathstraße
- Haltestelle: Merseburg, Haekelstraße
Linie:- Bus: Merseburg, Haekelstraße
- Haltestelle: Merseburg, Haekelstraße
Linie:- Straßenbahn: Merseburg, Haekelstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 / 13:00 - 18:00 Uhr Mi: 09:00 - 12:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Nutzen Sie bitte die Online-Terminreservierung.
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift
Stichwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr 10.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Karteikartenabschrift, Führerschein Karteikartenabschrift beantragen, Anforderung