Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins benötigen Sie Ersatz. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Kreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.
Diese „Karteikartenabschrift“ fordert die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Amts wegen bei der ausstellenden Behörde an.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Straßenverkehr
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Postanschrift
Postfach 11 31
39288 Burg
Hausanschrift
Krankenhaus
Bus: Krankenhaus
Verwaltungszentrum
Bus: Verwaltungszentrum
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-12:00 Uhr Di: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Do: 08:30-12:00 Uhr | 13:00-17:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gebühr 10.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Karteikartenabschrift, Führerschein Karteikartenabschrift beantragen, Anforderung